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Ausbildung Industriekaufmann­/-frau

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Ausbildung Industriekaufmann­/-frau

Dauer
3 Jahre
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag
Möglicher Abschluss
Berufsabschluss / Erweiterter Erster Schulabschluss (HSA 10) oder Mittlerer Schulabschluss (FOR) ggf. mit Q-Vermerk
Perspektive
Qualifizierte Berufstätigkeit mit Weiterbildungsmöglichkeiten
Der schulische Teil der dualen Ausbildung zur Industriekauffrau/ zum Industriekaufmann ist ein in der Regel dreijähriger Bildungsgang, der alle für den Beruf erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Bei guten beruflichen und schulischen Leistungen besteht die Möglichkeit, die Dauer der Ausbildung auf bis zu zwei Jahre zu verkürzen. Der Bildungsgang führt zu einem qualifizierten Berufsabschluss und ermöglicht eine anspruchsvolle Berufstätigkeit mit zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus kann der Erweiterte Erste Schulabschluss (HSA 10) oder der Mittlere Schulabschluss (FOR) ggf. mit Q-Vermerk erworben werden.

Mach den nächsten Schritt

Weitere Informationen zum Aufnahmeprozess für den Bildungsgang Ausbildung Industriekaufmann­/-frau findest du auf der Website des Berufskollegs.

Weitere Informationen

Industriekaufleute steuern betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen. In der Materialwirtschaft vergleichen sie Angebote, führen Verhandlungen mit Lieferanten und überwachen die Warenannahme und -lagerung. In der Produktionswirtschaft sind sie für die Planung, Steuerung und Überwachung der Herstellung von Waren oder Dienstleistungen verantwortlich.

Zu ihren Zuständigkeitsbereichen im Verkauf gehören die Ausarbeitung von Kalkulationen und Preislisten und die Führung von Verkaufsverhandlungen mit den Kunden. Ein Bestandteil des Ausbildungsberufes stellt der Bereich Marketing dar. Hierzu zählen Aspekte wie zum Beispiel die Marktforschung und Strategien des Marketing-Mixes. Sind sie in den Bereichen Rechnungswesen bzw. Finanzwirtschaft tätig, bearbeiten, buchen und kontrollieren Industriekaufleute im Geschäftsverkehr anfallende Vorgänge. Im Personalwesen wirken sie unter anderem bei der Personalbeschaffung bzw. -auswahl mit und planen den Personaleinsatz.

Beratung

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Dauer
3 Jahre
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag
Möglicher Abschluss
Berufsabschluss / Erweiterter Erster Schulabschluss (HSA 10) oder Mittlerer Schulabschluss (FOR) ggf. mit Q-Vermerk
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