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Staatlich geprüfte/r Sozial­assistent/in

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Staatlich geprüfte/r Sozial­assistent/in

Dauer
2 Jahre
Voraussetzung
Erster Schulabschluss (HSA 9) - Vollzeitschulische Ausbildung
Erster Schulabschluss (HSA 9)
Möglicher Abschluss
Berufsabschluss / Mittlerer Schulabschluss (FOR) mit Q-Vermerk
Berufsabschluss mit Qualifikation zur Betreuungskraft (nach §43b SGB XI) / Mittlerer Schulabschluss (FOR) mit Qualifikation
Perspektive
Berufsausbildung
Berufstätigkeit in der Sozialassistenz oder als Betreuungskraft (nach §43b SGB XI), Berufsausbildung z.B. als Heilerziehungspfleger/in, Erzieher/in, Pflegefachkraft
Die Berufsfachschule Typ 3 – Staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in vermittelt in einem zweijährigen Bildungsgang berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und einen Berufsschulabschluss nach Landesrecht sowie den Mittleren Schulabschluss (FOR) ggf. mit Q-Vermerk.

Mach den nächsten Schritt

Weitere Informationen zum Aufnahmeprozess für den Bildungsgang Staatlich geprüfte/r Sozial­assistent/in findest du auf der Website des Berufskollegs.

Weitere Informationen

Die Ausbildung befähigt die Absolvent*innen,  vielfältige Hilfsfunktionen in sozialen Arbeitsfeldern zu übernehmen. Die Tätigkeitsschwerpunkte  in  der  Ausbildung  liegen in der Unterstützung, Betreuung, Versorgung, Pflege und Förderung von betreuungsbedürftigen Menschen. Die Zielgruppen der Ausbildung  in diesem Bildungsgang bilden Kinder, Senioren oder  Menschen mit Behinderung.

Mit den Ausbildungsfeldern der Gesundheitsförderung, Ernährung und Sozialpädagogik wird ein breites Ausbildungsprofil erreicht.

Beratung

Du hast Fragen zum Bildungsgang Staatlich geprüfte/r Sozial­assistent/in oder möchtest dich zu deinen Möglichkeiten beraten lassen? Dann kontaktiere uns über unser Beratungsformular!

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Dauer
2 Jahre
Voraussetzung
Erster Schulabschluss (HSA 9) - Vollzeitschulische Ausbildung
Erster Schulabschluss (HSA 9)
Möglicher Abschluss
Berufsabschluss / Mittlerer Schulabschluss (FOR) mit Q-Vermerk
Berufsabschluss mit Qualifikation zur Betreuungskraft (nach §43b SGB XI) / Mittlerer Schulabschluss (FOR) mit Qualifikation
Perspektive
Berufsausbildung
Berufstätigkeit in der Sozialassistenz oder als Betreuungskraft (nach §43b SGB XI), Berufsausbildung z.B. als Heilerziehungspfleger/in, Erzieher/in, Pflegefachkraft
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